Teilnahmeberechtigt sind:
Elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergärten, Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen) mit aufrechter Betriebsgenehmigung, die den bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan heranziehen und mindestens zwei von fünf VIF-Kriterien erfüllen.
Schulen – öffentliche Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, reine Betreuungseinrichtungen, Auslandsschulen sowie Bildungseinrichtungen, die bereits 2022/23 mit dem Staatspreis Innovative Schulen oder 2024/25 mit dem ISB Stiftungspreis Bildungsinnovation ausgezeichnet wurden.