10.1 Allgemeines
Dieser Abschnitt erläutert die Datenverwendung im Zuge Ihrer Antragstellung für eine Förderung aus Mitteln der Innovationsstiftung für Bildung und im Falle der Zuerkennung die Datenverwendung im Rahmen der Abwicklung durch eine der folgenden Förderungsabwicklungsstellen:
• Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS),
• Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF),
• OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD),
• Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG),
die Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO sind.
10.2 Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten, Zweckbindung
Ihre entweder bei der Online-Registrierung und Online-Antragstellung oder in per E-Mail oder per Post oder persönlich eingereichten Antrag angegebenen Daten werden gemäß § 2g Forschungsorganisationsgesetz (FOG) für die Bearbeitung der Bewerbung, für die Beurteilung durch Gutachter/innen und Förderungsentscheidungsgremien, für den Versand von Zuerkennungs- oder Ablehnungsschreiben, für den Vertragsabschluss, die Übermittlung von Informationen für die Vorbereitung des geförderten Projekts, für die Auszahlung und Abrechnung der Förderung sowie für die Nachbetreuung verwendet. Gemäß § 2g Abs. 1 Z 2 FOG können bzw. müssen ausgewählte Daten im Internet oder im Rahmen sonst öffentlich zugänglicher Berichte veröffentlicht werden.
10.3 Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten dritter Personen
Wenn Sie im Zuge der Antragstellung oder im Rahmen Ihrer Berichts- und Abrechnungspflichten personenbezogene Daten Dritter (insbesondere von Projektpartner/innen, Arbeitnehmer/innen, anderen im Rahmen des Projekts beschäftigten Personen, Teilnehmer/innen an Veranstaltungen und Wettbewerben) an uns übermitteln, sind Sie verpflichtet, die betroffenen Personen über diese Datenübermittlung und Datenverwendung zu informieren.
Wir verarbeiten deren Daten gemäß § 2g FOG. Diese Personen können Ihre Rechte auf Auskunft, auf Berichtigung und auf Einschränkung der Verarbeitung unter datenschutz@innovationsstiftung-bildung.at geltend machen (siehe Abschnitt 4). Das Recht auf Löschung und auf Widerspruch sind ausgeschlossen (§2g Abs. 5 FOG).
10.4 Weitergabe von Daten an Dritte
Ihre Daten werden gemäß § 2g FOG an Gutachter/innen und Förderungsentscheidungsgremien (gegebenenfalls auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, die Schweiz und in Drittstaaten) weitergegeben.
Die ISB und die jeweils zuständige Abwicklungsstelle sind gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse zur Überprüfung der Angaben von Antragsteller/innen und zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung der Fördergelder) berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten, auch über die von Ihnen selbst erteilten Auskünfte hinaus, für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzung und zur Prüfung des Verwendungsnachweises bzw. der Abrechnung (z.B. zur Vermeidung von Doppelförderungen) auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, wobei diese wiederum berechtigt sind, die für die Anfrage erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Auskunft zu erteilen.
Weiters sind die ISB und die jeweils zuständige Abwicklungsstelle berechtigt, Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, in der jeweils geltenden Fassung, durchzuführen. Sämtliche Auszahlungen der Förderungen sowie Rückforderungen und Rückzahlungen müssen an das Bundesministerium für Finanzen (Transparenzportal) gemeldet werden.
Es kann auch dazu kommen, dass Ihre personenbezogenen Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144/1948, in der jeweils geltenden Fassung), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 Bundeshaushaltsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 139/2009), in der jeweils geltenden Fassung) und der Europäischen Union nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen.
10.5. Übermittlung von Daten ins Ausland
Zur Beurteilung/Prüfung von Anträgen und zur Prüfung von Abrechnungen können Ihre Daten auch an wissenschaftliche Einrichtungen, andere Förder- und Zuwendungsstellen sowie an Antragsbewerter/innen und Mitglieder von durch die finanzierende Stelle eingesetzten Auswahlkommissionen in Staaten des EU/EWR-Raumes, die Schweiz sowie auch in Drittstaaten übermittelt werden, selbst wenn das Datenschutzniveau im Drittstaat nicht dem europäischen entspricht. Dies kann jedoch – abhängig von der Zusammensetzung der eingesetzten Auswahlkommission – in Ausnahmefällen zur Beurteilung und Prüfung der Anträge erforderlich sein.
10.6 Einschränkung Ihrer Rechte
Für die Verarbeitungen gemäß § 2g Abs. 1 Z 1 (Aufbewahrungsfrist für Förderunterlagen) und 2 (Veröffentlichung im Internet und in Berichten) sowie Abs. 4 FOG (Projektangaben und Angaben zu am Projekt beteiligten Personen) sind das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 3 lit b DSGVO und das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 6 DSGVO ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung von Fördermitteln ausgeschlossen. Ansprechpartner/innen in der Innovationsstiftung für Bildung Für Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Widerruf und Löschung wenden Sie sich bitte an uns unter: datenschutz@innovationsstitung-bildung.at. Näheres finden Sie im Anschnitt 4 der gegenständlichen Datenschutzerklärung.
10.7 Rechtliche Grundlage, Aufbewahrungsdauer
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit b (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages und zu vorvertraglichen Maßnahmen), lit c (rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen) und lit f (zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen) DSGVO sowie auf Grundlage von § 2g FOG (Verarbeitungen durch Art 89-Förder- und Zuwendungsstellen).
Sobald Sie einen Antrag abgesendet haben, werden Ihre Daten gemäß § 2g Abs. 1 FOG jedenfalls für die Dauer von zehn Jahren, und zwar
a) im Falle der Zurücknahme oder Nichtweiterverfolgung des Antrages oder einer negativen Entscheidung ab dem letzten Kontakt und
b) im Falle einer positiven Entscheidung ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Fördermittel (= Auszahlung der letzten Rate nach unserer Genehmigung der Abrechnung oder Eintreffen einer Rückzahlung gemäß unserer Rückforderung nach der Abrechnung) aufbewahrt.
Für die Verarbeitungen gemäß § 2g Abs. 1 Z 1 (Aufbewahrungsfrist für Förderunterlagen) und 2 (Veröffentlichung im Internet und in Berichten) sowie Abs. 4 FOG (Projektangaben und Angaben zu am Projekt beteiligten Personen) sind das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 3 lit b DSGVO und das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 6 DSGVO ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung von Fördermitteln ausgeschlossen.