Modell Co-Stiftungen
Innovationsmodell „Co-Stiftungen“
Die gemeinnützige Co-Stiftung ist das erprobte Modell der Innovationsstiftung für Bildung, um die Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen aus privatem und öffentlichem Sektor zu ermöglichen und die Stärken beider Welten bestmöglich zum Wirken zu bringen.
Das Co-Stiftungsmodell wurde als besonders innovative Form der Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen aus privatem und öffentlichem Sektor mit dem AREX Award 2019 in der Kategorie "Stiftungen" ausgezeichnet.
Was ist eine Co-Stiftung?
Eine Co-Stiftung ist eine juristische Person, die durch Widmung von Vermögen zur Erfüllung bestimmter gemeinnütziger Aufgaben errichtet wird. Die Gründer/innen einer Co-Stiftung definieren gemeinsam einen gemeinnützigen Stiftungszweck sowie Aktivitäten, die der Verfolgung dieses Zwecks dienen. Co-Stiftungen haben zum Ziel, zu gesellschaftlichen Herausforderungen im Bildungsbereich langfristig und nachhaltig unter Einbindung aller relevanten Akteur*innen zu arbeiten und Lösungsansätze zu entwickeln.
Welche Vorteile bietet die Gründung einer Co-Stiftung?
So unterstützen wir Sie, wenn Sie mit der Innovationsstiftung für Bildung als Partner eine Co-Stiftung gründen möchten:
Inhaltliche und systemische Expertise
- Die Geschäftsstelle und der Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung unterstützt bei der inhaltlichen (Weiter-)Entwicklung von Konzepten zur Wirkungssteigerung Ihres Vorhabens.
- Als Partner mit Systemkenntnis beraten wir bei der Konzeptentwicklung, damit innovative Konzepte langfristig im regulären Bildungssystem Verankerung finden.
- Mit unserer Erfahrung begleiten wir unsere Co-Stiftungen inhaltlich beim Gründungsprozess und bei der Organisationsentwicklung.
Ein breites Netzwerk innerhalb der Bildungslandschaft
- Im bestehenden, lernenden Netzwerk entwickeln sich Co-Stiftungen in einer gleichgesinnten Community an Bildungsgestalter*innen weiter.
- Unsere etablierten Partnerschaften mit Stakeholdern aus dem Bildungssystem ermöglichen direkten Austausch zu aktuellen Entwicklungen.
- Unsere internationale Vernetzung inspiriert zu innovativen Bildungsansätzen aus anderen Ländern.
Finanzielle Förderung aus staatlicher Hand
- Die Innovationsstiftung für Bildung stiftet bis zu 42 % zum extern aufgebrachten Stiftungsvermögen zu.
- Weitere Zustiftungen und Nachdotierungen sind laufend möglich (siehe Frequently-Asked-Questions-Sammlung)
- Zuwendungen (Stiftungsvermögen bei Gründung, spätere Spenden etc.) an Co-Stiftungen sind im Sinne des § 4c EStG 1988 steuerlich absetzbar.
Welche gesetzlichen und inhaltlichen Voraussetzungen gibt es?
- Gemeinnützigkeit, d.h. keine Gewinnorientierung, muss gegeben sein.
- Der Stiftungszweck muss innerhalb der gesetzlichen Vorgaben der Innovationsstiftung für Bildung (Aktionslinien) liegen und sich vom Stiftungszweck bestehender Co-Stiftungen unterscheiden.
- Das Vorhaben muss langfristig konzipiert sein (Erstkonzept für mindestens drei Jahre).
- Ein Stammkapital von mindestens 50.000€ ist erforderlich. Damit die Co-Stiftung Bildungsinnovationen wirksam und langfristig umsetzen kann, muss sie außerdem über private, jährliche Fördermittel im Bereich von 200.000€ verfügen.
- Der Aktivitätenkatalog der Co-Stiftung muss die kompetitive Vergabe von Förderungen und/oder Stipendien beinhalten.
- Das Konzept zur Erreichung des Stiftungszwecks und die darauf angepassten Aktivitäten der Co-Stiftung müssen inhaltlich auf ihre Wirkungsweise überprüft sein bzw. werden im Gründungsprozess vom Wissenschaftlichen Beirat der ISB geprüft.