FAQs

Allgemeine FAQs

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  • Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen Schulen und alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich. Personen aus der Bildungsverwaltung, Personen aus dem Hochschulbereich und andere interessierte Personen aus der Bildungscommunity können im Rahmen dieses Programms keinen Schulbesuch durchführen.

  • Da das Programm auf Schulentwicklung abzielt, muss die Schulleitung oder die Schulleitungsstellvertretung Teil der Besucher*innen-Gruppe sein.

  • Ja, bereits bei der Bewerbung müssen die Teilnehmenden namentlich genannt werden. Falls eine Lehrkraft kurzfristig verhindert sein sollte, darf diese durch eine andere Lehrkraft ersetzt werden. Der Besuch darf stattfinden, solange die Schulleitung bzw. Stellvertretung Teil der Besucher*innen-Gruppe sein kann.

  • Da die Innovationsstiftung für Bildung Reisekosten fördert, müssen Besucherschule und Gastgebrschule Standorte in zwei unterschiedlichen Gemeinden haben.

  • Besuchstermine können einen, zwei oder drei Tage lang sein. Informationen dazu finden Sie in der Kalenderübsicht auf der Website. Falls kurzfristig der Besuch gekürzt werden muss, ist dies sogleich der Staatspreisschule und der ISB zu melden. Nach dem Schulbesuch sind die korrekten Daten in der Besuchsbestätigung und im Ansuchen um Auszahlung anzugeben.

  • Das Programm unterstützt Schulen bei Reisekosten als auch bei sonstigen Kosten zur Durchführung und Nachbereitung. Die Reisekostenpauschalen werden in der Bewerbungsplattform automatisch aufgrund der Angaben zur Personenzahl und Distanz berechnet. Die sonstigen Kosten müssen von der bewerbenden Schule selbst ausgefüllt werden. Die sonstigen Kosten müssen zur nachhaltigen, zielgerichteten Schulentwicklung des Standorts beitragen und mit der Schulhospitation verknüpft werden. Förderbare Kosten sind Personal- und Sachkosten zur Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung – beispielsweise Beratung durch Expert*innen, Coaching, Umsetzungsworkshops, Softwarelösungen, Unterrichtsmaterial etc.